Homeschooling im Kanton Zürich

Im Kanton Zürich ist die Privatschulaufsicht für uns zuständig und die Zusammenarbeit mit Ihnen empfinde ich als sehr wohlwollend und bereichernd. Sie setzen sich sehr dafür ein, dass die Qualität des Homeschoolings gewährleistet ist, sodass diese Möglichkeit der Bildung für unsere Kids weiterhin so bestehen kann. Vielen Dank dafür!


Hier der LINK des Volksschulamtes (VSA) Privatschulaufsicht, in welchem ihr die wichtigesten Infos und Unterlagen für den Start unter Privatunterricht findet.

ACHTUNG; beim ausfüllen der Homeschoolinganmeldung auf das richtige Schuljahr achten!!



VSAPrivatunterrichtInfos.pdf

Stundenplan

VSAStundenplanjpg


Die selbstständigen Lehrer dürfen mehr Stunden am Tag arbeiten und auch auf 7 Tage verteilt, aber die Kinder brauchen nach diesen Stunden Verarbeitungszeit!

Hier zwei Stundenplanbeispiele 2.&6. Klasse. BS ist hier Sportunterricht mit einer Sportlerin, welche keine Lehrerausbildung hat-die Stunden sind abgedeckt, zählen jedoch nicht zu den obligatorischen Lehrerstunden.

Im Telegramkanal findet ihr eine tolle Excel-Tabelle (weiss leider nicht, wie ich dir hier hochladen kann), welche ihr auch herunterladen und speichern könnt. Diese ist sehr hilfreich beim ausfüllen des Stundenplanes, da man gleich eintragen kann (auch je nach Gruppengrössen und Klassen) was wie abgedeckt ist und sie gleich ausrechnet, ob noch Lehrerstunden fehlen oder alle abgedeckt sind.

Vielleicht klappt es mit der Excel-Tabelle so? HIER




Lehrperson
Als ausgebildete Klassenlehrperson (Kindergaren, Primar, Sekundar) ist man berechtigt Kinder aller Stufen zu begleiten. Fachlehrer, Gymilehrer, oder Heilpädagogen ohne Lehrerausbildung werden nicht fürs Homeschooling anerkannt. Das maximale Arbeitsalter von 70. Jahren, welches für Volksschulen gilt, darf im Homeschooling überschritten werden. Eine selbstständig arbeitende Lehrperson darf mehr Stunden pro Tag mit mehreren Gruppen nacheinander arbeiten, als es für die einzelnen Kinder erlaubt ist, und dies auf 7 Tage/Woche verteilt.
Möchte jemand länger Homeschooling machen, dann empfehle ich (persönliche Meinung) das Jahr, welches man ohne Lehrer unterrichten darf nicht komplett aufzubrauchen (es darf gesplittet werden). Denn man weiss nie, ob mit der Lehrperson oder den Finanzen mal etwas nicht klappt.
Tipps für die Lehrersuche findet ihr HIER.




Die obligatorischen und alternativ-obligatorischen Lehrmittel muss die Schulgemeinde bezahlen (bis max. 250.-CHF/Kind/Jahr). Hiervon kann man sich pro Fach jeweils für eines entscheiden. Bitte sprecht euch vorher kurz mit dem Schulsekretariat ab, wie ihr mit ihnen die Rückerstattung machen wollt, oder sollt... (die Lehrmittel über sie beziehen, oder selbst kaufen und die Rechnungen schicken, oder selbst kaufen, bezahlen und Ende des Schuljahres alle Rechnungen mit euren Kontoangaben schicken, oder direkt bei einer Lehrerin beziehen). Die Lösungsordner und die Schulbücher (in welche man nichts hinein schreibt) müssen Ende des Schuljahres wieder abgeben werden.

Siehe Download Lehrmittelverzeichnis Schuljahr 2021/22. Ihr dürft selbst wählen, welche Lehrmittel ihr im Homeschooling verwenden wollt. Ist das Homeschooling nur kurzfristig geplant, empfehle ich die Lehrmittel der Schule anzupassen, damit eine baldige Wiedereinschulung für das Kind einfacher ist. Wollt ihr länger HS machen, dann empfehle ich einen Besuch im https://lernmedien-shop.ch/ueberuns. Hier könnt ihr viele Lehrmittel mit euren Kids anschauen und direkt kaufen.

HIER noch weitere Infos zu den Lehrmitteln.

Man darf aber auch Lehrmittel benutzen, welche nicht auf der Liste sind, welche dem Kind besser behagen. Schubi hat zum Beispiel viele tolle Lehrmittel, welche sich meiner Meinung nach oft besser für selbstständiges Lernen und einfacheres Korrigieren eignen. Meistens müssen diese jedoch selbst bezahlt werden, einige Gemeinden machen zum Wohle des Kindes jedoch Ausnahmen. Hat das Kind den Lernstoff des Schuljahres bereits früher fertig, darf man einen neuen Antrag (auch unter dem Schuljahr) für die nächste Klassenstufe einschicken und die nächsten Lehrmittel beziehen.

Der Lehrplan 21 muss eingehalten werden. HIER und HIER weitere Infos zum Lehrplan 21.


lmvz_lehrmittelverzeichnis_2021_22.pdf


Auf vielerlei Anfrage und da verschiedene Lernräume geplant sind;

-der Unterricht darf in den normalen Räumlichkeiten zu Hause stattfinden.
-an einem Ort/Wohnung darf jeweils nur 1 Gruppe an max. 5 Kindern „gleichzeitig“ unterrichtet werden, damit es als Homeschooling gilt.
-Der Ort darf jedoch nacheinander von verschiedenen Lerngruppen genutzt werden.
-sollen mehrere Gruppen gleichzeitig an einem Ort (auch wenn es verschiedene Zimmer sind) unterrichtet werden, gilt dies als Schule und man muss eine Privatschule anmelden (dort gelten jedoch bestimmte Vorgaben/Anforderungen an den Ort).
-es dürfen sich in anderen Räumlichkeiten der Wohnung/des Lernortes andere Kinder aufhalten, welche von anderen Menschen (nicht der Lehrperson) betreut werden, diese dürfen jedoch nicht gleichzeitig unterrichtet werden.


Aufsichtsbesuch/Berichte

Im Kanton Zürich muss man keine Berichte zur Lernplanung oder zu Lernfortschritten schreiben.

Beim jährlichen Aufsichtsbesuch, welche meine Kinder lieben und gerne wöchentlich hätten, zeigt man, woran in diesem Jahr gearbeitet wurde. Wir legen immer die Hefte, alles Selbstgemachte etc. bereit, zeigen und erzählen welche Themen wir durchgenommen haben und die Kids lieben es auch immer von lehrreichen Ausflügen zu berichten.